Haushaltsnahe Leistungen für Senioren
Wir bieten zur Unterstützung im Alltag beispielsweise Alltagsbegleiter/innen oder Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen.
Seit dem 01.01.2017 haben alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege
einen Anspruch auf einen sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich, d.h. Maximal 1500€ im Jahr.
Die Anspruchsberechtigten können den Betrag unter anderem verwenden für
- Aufwendungen im Bereich Hilfe bei der Haushaltsführung oder
- Unterstützung bei der Bewältigung von allgemeinen Anforderungen des Alltags oder im Haushalt.
Ausgaben für Pflege- und Betreuungsleistungen können von der Steuer abgesetzt werden. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten; je nachdem, um welche Art von Leistungen es sich handelt. Werden sogenannte „haushaltsnahe Dienstleistungen“ in Anspruch genommen, sind deren Aufwendungen nach § 35a EStG steuerlich begünstigt. 20 Prozent der Ausgaben können jährlich abgesetzt werden, höchstens jedoch ein Betrag von 4.000 Euro.